Auswirkungen des Bauproduktengesetzes
auf die Bauakustik
Die Prüfstellen erhalten ein größeres Maß an Verantwortung. Ständiger
Erfahrungsaustausch und Vergleichsmessungen sichern die Qualität.
(Presseerklärung des Arbeitskreises der Bauakustischen
Prüfstellen, die nach dem Bauordnungsrecht
und dem Bauproduktengesetz anerkannt sind)
Die schalltechnische Eignung neuer Bauweisen,
Konstruktionen oder Bauteile, für die im Beiblatt 1
zur DIN 4109 — Schallschutz im Hochbau — keine
Regelungen enthalten sind, musste bisher durch
Eignungsprüfungen nach DIN 4109 nachgewiesen
werden. Diese Eignungsprüfungen durften nur von
den Prüfstellen durchgeführt werden, die in dem
"Verzeichnis sachverständiger Prüfstellen im bauaufsichtlichen
Verfahren für die Durchführung von
Eignungs- und Güteprüfungen nach DIN 4109 —
Schallschutz im Hochbau " — als Prüfstellen der
Gruppe I aufgeführt waren. Dieses Verzeichnis wurde
in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für
Bautechnik (DIBt) veröffentlicht.
Mit Einführung der neuen Landesbauordnungen in
den Bundesländern und durch die Verabschiedung
des Bauproduktengesetzes haben sich hier Änderungen
ergeben.
Mit dem Bauproduktengesetz werden die Bestimmungen
der europäischen Bauproduktenrichtlinie
(Richtlinie 89/106/EWG) in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel ist es durch die Festlegung einheitlicher
Beschreibungen, Anforderungsdefinitionen,
Brauchbarkeitsnachweise
und Kennzeichnungen von Bauprodukten
ein abgestimmtes einheitliches europäisches
bautechnisches Regelwerk zu schaffen. Somit
können noch bestehende Hindernisse für Bauprodukte
im freien Warenverkehr zwischen den europäischen
Staaten abgebaut werden.
Die europäische Bauproduktenrichtlinie und das
deutsche Bauproduktengesetz können ihre Wirkung
erst langsam entfalten, da bisher nur wenige harmonisierte
europäische technische Spezifikationen
(Europäische Normen, technische Zulassungen
oder Zulassungsleitlinien) erarbeitet wurden. Für
eine längere Übergangszeit gelten daher zunächst
noch nationale technische Regeln. Die in Deutschland
nach den Landesbauordnungen für Bauprodukte
geltenden technischen Regeln sind in den
Bauregellisten zusammengestellt, die vom Deutschen
Institut für Bautechnik veröffentlicht und regelmäßig
aktualisiert werden.
Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn ihre
Verwendbarkeit in dem für sie geforderten
Übereinstimmungsnachweis
bestätigt ist und sie deshalb
das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen.
Der Übereinstimmungsnachweis bestätigt, daß das
betreffende Bauprodukt mit den in der Bauregelliste
bekannt gemachten technischen Regeln der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder mit dem
allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis übereinstimmt
und damit verwendbar ist. Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassungen werden vom Deutschen
Institut für Bautechnik erteilt; allgemeine bauaufsichtliche
Prüfzeugnisse werden von den anerkannten
Prüfstellen ausgestellt.
Das Verfahren für die Anerkennung der Prüf-, Überwachungs-
und Zertifizierungsstellen (PÜZStellen)
wird durch eine Rechtsverordnung ("PÜZVerordnung")
des Bundes geregelt, während die
Anerkennung selbst Sache der Länder ist. Die fachtechnische
Vorbereitung der Anerkennung von Prüf-
, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen und teilweise
auch deren Anerkennung selbst, haben die
Länder dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
übertragen.
Die Verordnung über die Anerkennung als Prüf-,
Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem
Bauproduktengesetz (BauPG-PÜZ Anerkennungsverordnung)"
verpflichtet die anerkannten Stellen
zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur
Zusammenarbeit. Dies soll eigenverantwortlich
durch die Prüfstellen des jeweils gemeinsamen
Fachgebietes selbst organisiert werden, ohne daß
das Deutsche Institut für Bautechnik als anerkennende
Stelle hier eine führende Rolle übernimmt.
Die Leiter der im Schallschutz bisher schon tätigen
Prüfstellen der Gruppe I, die diese Art des
Erfahrungsaustausches
bereits seit mehr als 15 Jahren
pflegen, haben sich im
"Arbeitskreis Bauakustischer
Prüfstellen" organisiert und treffen sich regelmäßig
zum Austausch. Der größte Teil dieser
Prüfstellen verfügt über jahrzehntelange, praktische
Erfahrungen und Sachkompetenz. Außerdem sind
einige seit langem an den nationalen Regelsetzungen
beteiligt. Darüber hinaus verfügen die Prüfstellen
über moderne messtechnische Einrichtungen
und unterziehen sich in regelmäßigen Abständen
einer neutralen kritischen Überprüfung durch die
Teilnahme an Schallschutz-Vergleichsmessungen
bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(PTB) Braunschweig.
Der "Arbeitskreis Bauakustischer Prüfstellen" betrachtet
es als seine wichtigste Aufgabe, bei schalltechnischen
Prüfungen von Bauprodukten, Bauteilen
und Konstruktionen ein einheitliches Vorgehen
der Prüfstellen sowohl hinsichtlich der Prüfung, Beurteilung und
Beschreibung als auch bei der Ausstellung
von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen
sicherzustellen. Dies ist besonders in
der Zeit des sukzessiven Ersatzes deutscher durch
europäische Prüfnormen von Bedeutung. Erarbeitete
Regelungen und Vereinbarungen werden in gemeinsam
gefassten Beschlüssen festgelegt, die für
alle Prüfstellen des Arbeitskreises verbindlich sind.
Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit dem
zuständigen Sachverständigenausschuss des DIBt
und den Gremien der ARGE Bau angestrebt.
Alle Beschlüsse werden offiziell dem DIBt und der
ARGE Bau zur Kenntnis gebracht und publiziert. Im
Internet wird der Arbeitskreis Prüfstellen geführt
unter www.schall-pruefstellen.de mit Links zu den
einzelnen Prüfstellen.
Der AK Prüfstellen hat einen Sprecherrat; dieser
besteht zur Zeit aus:
Prof. F. Holtz, Labor für Schall- und Wärmemesstechnik
Stephanskirchen,
Dipl.-Ing. K. Paulmann, IBMB Braunschweig,
Dipl.-Ing. M. Teschner, MPA NRW Dortmund,
Prof. Dr. E.J. Voelker, IAB Oberursel
Der Arbeitskreis beabsichtigt, in einschlägigen
Fachpublikationen auf sich, seine Tätigkeit sowie
insbesondere auf die von ihm gefassten Beschlüsse
aufmerksam zu machen. In regelmäßigen Abständen
soll dort auch eine Liste der im Arbeitskreis
vertretenen anerkannten Prüfstellen veröffentlicht
werden, da das vom DIBt herausgegebene Verzeichnis
der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen,
das nach den Produkten der Bauregelliste
gegliedert ist, nur schwer erkennen lässt, welche
Prüfstellen für bauakustische Prüfungen anerkannt
sind.
Auf dieser Seite sind die anerkannten Prüfstellen für bauakustische Prüfungen
(Stand 2018) aufgelistet
gez. Arbeitskreis Bauakustischer Prüfstellen
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